Podologische Behandlungen sind oft wenig bekannt, obwohl 2 von 3 Menschen unter Fußproblemen leiden und diesen Fußspezialisten aufsuchen sollten. Lassen Sie uns einen Blick auf die verschiedenen Beschwerden werfen, die ein Fußpfleger oder Podologe behandeln kann. Wir werden auch sehen, in welchen Fällen diese Behandlungen von der Krankenversicherung übernommen werden können.

Von einem Podologen durchgeführte Behandlungen
Was macht ein Podologe? Der Podologe beurteilt die Struktur des Fußes und das Gehen, um Schmerzen zu lindern, die mit einer Fußkrankheit verbunden sind. Er kann Einlagen verschreiben, wenn er es für notwendig hält, die Körperhaltung auszugleichen. Er wird auch bei Erkrankungen der Zehen tätig, z. B. Hallux valgus und verschreibt Orthesen. Der Podologe behandelt auch den diabetischen Fuß, der eine besondere Pflege braucht.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich, um einen Podologen aufzusuchen. Sobald Beschwerden an Ihren Füßen auftreten, können Sie sofort einen Podologen aufsuchen. Er arbeitet in seiner Praxis und kann bei Personen mit eingeschränkter Mobilität auch zu Hause vorbeikommen. Erwachsene und Kinder können einen Podologen aufsuchen.
Lesen Sie unseren vollständigen Artikel, um zu erfahren, wann und warum Sie einen Podologen aufsuchen sollten.

Was wird in der Pediküre behandelt?
Die Fußpflege bezieht sich auf die Hygiene der Fußhaut und der Nägel. Die Fußpflegerin oder der Fußpfleger reinigt den Fuß gründlich mit speziellen Geräten und schneidet die Nägel. Er behandelt Hornhaut an den Füßen (Hyperkeratosen, Hühneraugen, Schwielen, Fußwarzen…) und Nagelerkrankungen (Nagelpilz, eingewachsener Nagel, traumatisierter schwarzer Nagel…). Der Fußpfleger kann auch bei übermäßigem Schwitzen der Füße eingreifen, indem er geeignete Behandlungsmittel vorschlägt.
Weitere Informationen über Nagelpilz finden Sie in unserem Artikel über Nagelpilz. Vergleichen Sie alle Lösungen, um mit einem von Nagelpilz befallenen Nagel fertig zu werden.
Wird der Podologe von der Krankenversicherung übernommen?
Einige Behandlungen werden von der Krankenversicherung erstattet und können von Ihrer Zusatzkasse ergänzt werden. Das Aufsuchen des Podologen wird bei Menschen mit Diabetes (Stadium 2 und 3) übernommen, die ein höheres Risiko für Fußverletzungen haben.
Eingewachsene Zehennägel können von einigen Zusatz-Krankenkassen übernommen werden.
Die ärztliche Verschreibung von orthopädischen Einlagen berechtigt auch zu einer teilweisen Kostenübernahme durch die Krankenversicherung und Ihre Zusatz-Krankenkasse. Die Preise variieren je nach Ihrer Schuhgröße.
Der vom Fußpfleger-Podologen berechnete Preis liegt bei etwa 30€.